Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihren 2018 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten.
Aus EU-Aktuell vom 07.06.2021 ergibt sich:
Die neuen Regeln sollen die Sekundärmärkte für notleidende Kredite (Non-Performing Loans, NPLs) transparenter machen und einen echten Binnenmarkt für Kreditkäufer und Kreditdienstleister schaffen. „Die neuen Regeln werden die Markttransparenz und den Verbraucherschutz stärken und dazu beitragen, dass die derzeitige Krise und der potenzielle Anstieg der NPLs die Finanzstabilität in der EU nicht beeinträchtigen“, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness.
Die neue Richtlinie wird den Wettbewerb fördern, den durchschnittlichen Verkaufspreis von NPLs erhöhen und die Kosten für Kreditdienstleister zum Vorteil der Kreditnehmer deutlich senken. Darüber hinaus werden durch die Richtlinie die Verbraucherkreditrichtlinie und die Hypothekarkreditrichtlinie geändert. Diese Änderungen stellen sicher, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Übertragung des Kredits ordnungsgemäß informiert werden und die gleichen vertraglichen Rechte behalten können, die sie mit den Kreditgebern hatten.
Die Einigung betrifft die spezifischen Regeln für die Sekundärmärkte von NPLs. Die Arbeiten im Europäischen Parlament zum verbleibenden Teil des Vorschlags vom März 2018 laufen. Dieser Teil zielt darauf ab, die Verwertung von Sicherheiten von Unternehmen zu erleichtern, um ihre Chancen auf einen Kredit zu erhöhen.