Der niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung vom 28.04.2021 das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz „NQG“) beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Nr. 63/2021 vom 28.04.2021 ergibt sich:
Im NQG ist das innovative Instrument der BIDs (Business Improvement Districts) zentral verankert. BIDs ermöglichen es Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern, Gastronominnen und Gastronomen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern, aber auch Bewohnerinnen und Bewohnern und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, sich in privaten Initiativen zusammen zu schließen. Sie können so Projekte realisieren, die Quartiere aufwerten, Immobilienwerte erhalten oder auch Leerstände zu beseitigen. So können sie mit kreativen Konzepten ihr Quartier attraktiver und insgesamt lebenswerter gestalten. Finanziert werden diese privat getragenen Initiativen durch Umlagen, die regelmäßig im BID erhoben werden.
„Mit dieser Initiative wollen wir unsere Innenstädte gemeinsam weiterentwickeln. Wir wollen damit die unterstützen, die etwas vor Ort bewegen wollen und gleichzeitig auch die mit in die Pflicht nehmen, die sich vielleicht sonst eher nicht beteiligen. Wir geben den Initiativen vor Ort die Möglichkeit, gemeinsame Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität ihres Quartiers zu ergreifen. Ob es eine Geschäftsstraße ist oder ein Wohnquartier: Wer in seinem Quartier etwas verbessern möchte, kann sich so mit anderen zu einer Quartiersgemeinschaft zusammenschließen und spürbar etwas bewirken. Das kann von der Einrichtung von Coworking-Räumen und Projekten gegen Leerstand über gemeinsame Werbemaßnahmen bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Gestaltung der öffentlichen Räume insgesamt gehen“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.
Dies solle auch dem Einzelhandel helfen: „Die Coronakrise hat den Druck auf die Stadt- und Ortszentren noch einmal erheblich erhöht. Deshalb ist das NQG gerade jetzt ein wichtiges Signal an die Innenstadtakteure. Insbesondere in unseren Innenstädten und Ortszentren wissen wir von zahlreichen Initiativen von Geschäftsleuten, Kammern und Handelsverbänden, die in den Startlöchern stehen und loslegen wollen. Gemeinsam können sie dann durch Aktionen und bauliche Maßnahmen das Einkaufserlebnis und die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern“, so Lies weiter. „Das ist ein weiterer Baustein bei der Antwort auf die Frage, wie wir die Zukunft unserer Städte und Gemeinden aktiv moderieren können.“
Mit Fördermitteln aus 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 800.000 Euro wird eine Anschubfinanzierung für BID-Projekte nach dem NQG in Niedersachsen geleistet. BID-Initiativen können Ihre Anträge auf Anschubfinanzierung direkt an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz stellen.