Niedersachsen eröffnet als erstes Bundesland die Möglichkeit für Rechtsreferendare, eine Nebentätigkeit in der Justiz als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft aufzunehmen.
Aus der Pressemitteilungen des OLG Braunschweig, OLG Oldenburg und OLG Celle vom 11.06.2020 ergibt sich:
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen stehen Juristen vielfältige Tätigkeitsfelder offen. Die Berufswahl fällt nicht jedem leicht. Während des zweijährigen Referendariats vor dem zweiten Staatsexamen sind Rechts-referendare unter anderem bei Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie in Anwaltskanzleien und Unternehmen tätig und erhalten dort Gelegenheit, die verschiedenen Berufsbilder kennenzulernen. Manchem genügt dieser Einblick aber nicht, um über den weiteren Berufsweg zu entscheiden. Andere sind bei ihrer Berufswahl bereits fest entschlossen und möchten gerne weitere praktische Erfahrungen sammeln und berufliche Kontakte knüpfen. Bislang bestand in Deutschland keine Möglichkeit, eine solche Nebentätigkeit in der Justiz aufzunehmen. Das hat Niedersachsen nun als erstes Bundesland geändert.
In Niedersachsen können Nachwuchskräfte von morgen nun als Justizassistent arbeiten. Das Angebot richtet sich an alle niedersächsischen Rechtsreferendare und sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von sechs Stunden pro Woche als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft vor. Hierdurch erhalten die Justizassistenten einen vertieften Einblick in die vielseitigen Betätigungsfelder in der Justiz und leisten einen aktiven Beitrag zur Rechtsprechung der Gerichte oder der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften. Die Justizassistenten werden jeweils erfahrenen Kollegen zugewiesen, die sie zum Beispiel bei Großverfahren eng in ihre Tätigkeiten einbinden.
Die Möglichkeit zur Justizassistenz besteht nicht nur bei den Land- und Amtsgerichten sowie den Staatsanwaltschaften, sondern auch bei den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten in Niedersachsen, so dass die Kandidaten sich nach ihren fachlichen Schwerpunkten und Interessen für diese Tätigkeit bewerben können.
Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung sind jeweils herausragende Qualifikationen der Bewerber, die durch ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen und ebenso überdurchschnittlich erbrachte Leistungen im Rahmen der praktischen Ausbildung nachgewiesen werden können. Die ersten Justizassistenten sollen ab November 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der niedersächsischen Oberlandesgerichte, Generalstaatsanwaltschaften und oberen Fachgerichte.
Weitere Einzelheiten zu der neuen Tätigkeit:
Die Nebentätigkeit ist auf ein Jahr angelegt. Die Vergütung erfolgt nach TVL Entgeltgruppe 13 (ca. 400 Euro netto monatlich).
Bewerben kann man sich bis zum Ende des siebten Ausbildungsmonats des Referendariats, erstmals im September 2020. Die Auswahlentscheidung unter mehreren Interessenten erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese unter Berücksichtigung von Einzelbewerbungsgesprächen. Eingestellt werden bis zu 10% aller Referendare.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
• erstes Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ und
• Zeugnisse der Gerichtsstation (Arbeitsplatz und Arbeitsgemeinschaft) mit mindestens „vollbefriedigend“ und mit Empfehlung für die Verwendung in der Justiz.