Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (große BRAO-Reform) Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 07.12.2020 ergibt sich:
Der DAV begrüßt den Referentenentwurf und seine Zielsetzung. Dieser entspreche in weiten Teilen den Vorschlägen, die der DAV in seiner initiativen Stellungnahme zur Reform des anwaltlichen Berufsrechts im März 2019 veröffentlicht hat. Begrüßt werden insbesondere die Regelungen zur Berufsausübungsgesellschaft und der im Rahmen des Möglichen gelungene Ansatz, insbesondere das Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu harmonisieren. Auch die Öffnung der Möglichkeiten zur interprofessionellen Verbindung wird befürwortet. Die gesetzliche Regelung der Interessenkollision bewertet der DAV als grundsätzlich positiv. Das daran anknüpfende und weitreichende Tätigkeitsverbot bei „sensiblem Wissen“ sieht der DAV dagegen sehr kritisch. Die vorgesehene Regelung ist weder sachgerecht noch praktikabel. Hier fordert der DAV Korrekturen.
Weitere Informationen
DAV-Stellungnahme 87/2020 v. 07.12.2020 (PDF, 629 KB)
DAV Stellungnahme 8/2019 v. 14.03.2019 (PDF, 1,6 MB)