Die Bundesregierung will mit neuen Regelungen zur Marktüberwachung ein Dachgesetz für Produkte in diesem Bereich schaffen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 494 vom 15.04.2021 ergibt sich:
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Marktüberwachung vorgelegt, mit dem eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden soll.
Für europäisch harmonisierte Non-Food-Produkten gibt es bereits über die Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechende Regelungen. Die Verordnung greift jedoch nicht für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Marktüberwachungsbestimmungen für diesen Bereich finden sich den Angaben zufolge derzeit im Produktsicherheitsgesetz. Dieses Nebeneinander von Verordnung und Gesetz sei unbefriedigend, so die Bundesregierung. „Deshalb wurden die maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 im Marktüberwachungsgesetz, soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen.“ Im Ergebnis gebe es dann in Deutschland einheitliche Bestimmungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht mit der Neuregelung (BT-Drs. 19/28401 – PDF, 1 MB) den Verbraucherschutz vor allem im Online-Handel maßgeblich gestärkt. Der Bundesrat erklärt in einer Stellungnahme, den Vorstoß zu begrüßen; zugleich prognostiziert er einen höheren Erfüllungsaufwand für die Länder und bittet darum, diesen Aufwand entsprechend darzustellen. Die Bundesregierung nimmt dies nach eigenen Angaben zur Kenntnis.