Neues Instrument für moderne und zuverlässige Zollkontrollausrüstung

25. Juni 2021 -

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 24.06.2021 die Verordnung zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung unterzeichnet: Mit dem neuen Instrument soll sichergestellt werden, dass die Zollbehörden an den Außengrenzen der EU ordnungsgemäß ausgerüstet sind, damit die Zollunion reibungslos funktionieren kann.

Aus der Pressemitteilung des Rats der EU vom 24.06.2021 ergibt sich:

Im Rahmen des Instruments für Zollkontrollausrüstung wird die Anschaffung, Wartung und Modernisierung der Ausrüstung unterstützt, die für effiziente und wirksame Zollkontrollen erforderlich ist. Es kann beispielsweise zur Finanzierung von Röntgenscannern, Strahlungsdetektoren, Systemen zur automatischen Nummernschilderkennung und mobilen Laboratorien für die Analyse von Proben der Waren genutzt werden.

Das Instrument ist Teil des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 und seine Finanzausstattung beläuft sich auf ungefähr 1 Mrd. €. Die im Rahmen dieses Instruments erworbene Ausrüstung wird hauptsächlich für Zollkontrollen verwendet werden, kann jedoch gelegentlich auch für andere Zwecke, beispielweise zur Unterstützung der nationalen Behörden für Grenzverwaltung bei der Durchführung von Personenkontrollen, genutzt werden.

Hintergrund

Die Zollunion ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung, da Waren, nachdem sie in einen Mitgliedstaat eingeführt wurden, innerhalb der Union frei bewegt werden können. Das Instrument wird dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ohne den rechtmäßigen Handel mit Drittländern zu beeinträchtigen.

Zölle machen 13 % der gesamten Einnahmen des EU-Haushalts aus. Durch eine moderne und zuverlässige Kontrollausrüstung an den Außengrenzen werden die Zollbehörden dabei unterstützt, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union zu schützen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Union vor unlauterem und illegalem Handel, wie zum Beispiel der Markenfälschung, zu schützen.

Diese Verordnung bildet zusammen mit dem Programm „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen eine solide Grundlage für die kontinuierliche Entwicklung der Zollunion im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Mit dem im März verabschiedeten Programm „Zoll“ wird die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten Union unterstützt, und es ermöglicht die gemeinsame Entwicklung und den gemeinsamen Betrieb von europaweiten IT-Systemen.

Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.