Der Berliner Senat hat am 24.08.2021 auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnung der Berliner Polizeibehörde im Berliner Landesrecht und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen.
Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 24.08.2021 ergibt sich:
Es ist mit diesem Gesetz gelungen, mit der Bezeichnung „Polizei Berlin“ den Namen der Polizeibehörde zukunftsorientiert an den Wandel der Gesellschaft und der Zeit anzupassen. Der Entwurf wird nunmehr im Abgeordnetenhaus eingebracht.
Die Gesamtbehörde der Polizei Berlin trug seit mehr als 200 Jahren die Bezeichnung „Der Polizeipräsident in Berlin“. Es war an der Zeit, eine geschlechtsneutrale Bezeichnung zu wählen, nicht zuletzt weil die Berliner Polizei seit 2018 von einer Frau geführt wird.
Bereits mit der Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im April dieses Jahres wurde die Voraussetzung geschaffen, den neuen Namen anzuwenden. In der Öffentlichkeit hat sich der neue Begriff bereits etabliert. Da die Zuständigkeiten der Polizeibehörde vielfältig sind, musste zusätzlich in einer Vielzahl von Gesetzen die Behördenbezeichnung angepasst werden.