Nationale Behörden sollen künftig besser überprüfen können, wenn einer Person die Erlaubnis zum Besitz einer Feuerwaffe in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde.
Aus EU-Aktuell vom 21.05.2021 ergibt sich:
Damit soll ein „Rechtsprechungsshopping“ innerhalb der EU verhindert werden. Entsprechende Vorschriften hat die Kommission am 21.05.2021 beschlossen. In der EU werden jeden Monat schätzungsweise 30.000 Ablehnungen einer Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe aus Sicherheitsgründen erteilt.
Die heute verabschiedete delegierte Verordnung wird es den zuständigen nationalen Behörden ermöglichen, mit Hilfe des IT-Binnenmarktinformationssystems zu überprüfen, ob jemandem, der einen Waffenschein beantragt, eine ähnliche Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde.
Die Verbesserung der rechtlichen Kontrolle von Schusswaffen ist eine Priorität des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen für 2020-2025.
Die neuen Regeln werden dazu beitragen, die Europäer vor organisierter Kriminalität und Terrorismus zu schützen, im Einklang mit der im Dezember 2020 vorgestellten Agenda zur Terrorismusbekämpfung und der im letzten Monat vorgelegten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Die neuen Regeln gelten ab dem 31. Januar 2022.