Neue Grenzwerte für schädliche Chemikalien in Abfall

29. Oktober 2021 -

Die Europäische Kommission hat am 28.10.2021 einen Vorschlag angenommen, der die Grenzwerte für einige der schädlichsten Chemikalien im Abfall weiter senkt.

Aus EU-Aktuell vom 28.10.2021 ergibt sich:

Das soll im Interesse von Umwelt- und Gesundheitsschutz verhindern, dass persistente organische Schadstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen.

„Ehrgeizige Grenzwerte für diese Stoffe sind auch erforderlich, um hochwertige, schadstofffreie Sekundärrohstoffe zu fördern, die in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft bedenkenlos genutzt werden können“, erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.

Persistente organische Schadstoffe (POP) sind Chemikalien mit giftigen Eigenschaften, die für lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich in Nahrungsketten anreichern und der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können. Obwohl persistente organische Schadstoffe eigentlich nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, können sie noch immer in einigen Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden, wenn diese zu Abfällen werden.

Der heute angenommene Vorschlag der Kommission sieht vor, strenge Grenzwerte für die folgenden drei Stoffe oder Stoffgruppen in Abfällen einzuführen:

  • Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen – zu finden in wasserdichten Textilien und Löschschaum;
  • Dicofol – ein Pestizid, das früher in der Landwirtschaft verwendet wurde;
  • Pentachlorphenol, seine Salze und Ester – zu finden in bearbeitetem Holz und Textilien.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, die Grenzwerte für fünf weitere Stoffe oder Stoffgruppen in Abfällen, für die bereits Vorgaben gelten, zu senken.

Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, wie im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Er trägt mit seinen Maßnahmen im Hinblick auf Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die oft als ewige Chemikalien („forever chemicals“) bezeichnet werden, im Rahmen des europäischen Grünen Deals zum Null-Schadstoff-Aktionsplan und zur Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien bei.

Hintergrund

Mit dem heute angenommenen Vorschlag werden die Anhänge der Verordnung über persistente organische Schadstoffe geändert. Mit der POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe) werden die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens und des UNECE-POP-Protokolls umgesetzt.

Gemäß der Verordnung müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, auf umweltgerechte Weise mit möglichst geringen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewirtschaftet werden. Die in die Luft, das Wasser und den Boden abgegebenen POP-Emissionen müssen, mit dem Ziel diese Emissionen letztendlich gänzlich zu beseitigen, auf ein Minimum gesenkt werden. Auch das Ausmaß, in dem diese giftigen Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden, muss auf ein Minimum reduziert werden. Die gewonnenen Sekundärmaterialien sollten in jedem Fall sicher und, soweit möglich, frei von Schadstoffen sein. Bei der Beseitigung von Abfällen, deren POP-Konzentration über dem Grenzwert liegt, müssen diese persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder irreversibel umgewandelt werden.