Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 02.08.2021 den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht.
Aus der Pressemitteilung der BaFin vom 02.08.2021 ergibt sich:
Dieser enthält Vorgaben dazu, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben. Sie können dabei zwischen drei Varianten wählen: Mindestinvestitionsquote, nachhaltige Anlagestrategie oder nachhaltiger Index. Die Fondsindustrie hat nun bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Plänen der Finanzaufsicht zu äußern.
Die BaFin geht diesen Schritt laut Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch, um Anleger vor potenziellem Greenwashing zu schützen. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, so Pötzsch, der bei der BaFin aktuell auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet. Die BaFin genehmigt die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bezeichnung und Vermarktung dürfen beispielsweise nicht irreführend sein. Investmentvermögen sollen künftig nur noch entsprechend vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass entweder eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten, eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet wird.
Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75 Prozent liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei zum Beispiel die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich.
Unabhängig davon verfolgt und begleitet die BaFin die laufenden Arbeiten zum Thema Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene eng. Das gilt etwa für das Ampelsystem der Deutschen Sustainable Finance-Strategie oder auch die von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO konsultierten Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure. Die konsultierte BaFin-Richtlinie ergänzt die bereits bestehenden europäischen Vorgaben. Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung regeln, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen, geben aber nicht vor, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen. Das Kürzel ESG steht für Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.