Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05.10.2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen.
Aus der Pressemitteilung der BaFin vom 09.11.2021 ergibt sich:
Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen.
Die Mängel im Risikomanagement liegen im starken Wachstum der Bank begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen. Das Neukundenwachstum der N26 Bank GmbH wird materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500.000.000 EUR betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank GmbH tätig ist.
Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten. In Abhängigkeit vom Fortschritt bei der Mängelbeseitigung können die risikomindernden Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin und in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten stufenweise angepasst werden.
Die Anordnung ist seit dem 06.11.2021 bestandskräftig.
Diese Anordnung ist ferner zu sehen im Hinblick auf die BaFin-Anordnung vom 11.05.2021 zur Beseitigung von Problemen bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Wachstumsbeschränkung erlaubt der N26 Bank GmbH, ihre Ressourcen auch zur Stärkung der Kundenidentifikationsprozesse, des Transaktionsmonitorings und des Verdachtsmeldewesens verstärkt einzusetzen. Mit Bescheid vom 25.06.2021 verhängte die BaFin eine Geldbuße von 4.250.000 EUR wegen einer hohen Anzahl verspäteter Verdachtsmeldungen.