Das Oberlandesgericht Stuttgart, bei dem am 07.07.2021 eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Daimler AG eingegangen ist, hat nach deren Zustellung am 1. September 2021 nun die Klage im Klageregister unter dem Aktenzeichen 16a MK 1/21 öffentlich bekannt gemacht.
Aus der Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 03.11.2021 ergibt sich:
Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. Vor der öffentlichen Bekanntgabe der Musterklageschrift hatte der Senat zunächst noch auf Anpassung hinsichtlich verschiedener Feststellungsziele beim Musterkläger hingewirkt und dann am 28. Oktober 2021 die öffentliche Bekanntmachung beschlossen.
Im Klageregister finden sich u.a. die Feststellungsziele und eine kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes. Verbraucher, deren Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von diesen Feststellungszielen abhängen, können sich zum Klageregister über das Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz anmelden. Eine Anmeldung direkt beim Oberlandesgericht ist nicht möglich und unwirksam. Anmeldungen werden weder entgegengenommen noch weitergeleitet. Für die Anmeldung zum Klageregister ist allein das Bundesamt für Justiz zuständig. Weitere Informationen zur Anmeldung sind auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zu finden.
Das Gericht hat zu gegebener Zeit die öffentliche Bekanntmachung seiner Terminbestimmungen, Hinweise und Zwischenentscheidungen im Klageregister zu veranlassen, wenn dies zur Information der Verbraucher über den Fortgang des Verfahrens erforderlich ist. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen.