Feiertage gehören zu den arbeitsfreien Tagen, auf die sich Arbeitnehmer in Deutschland freuen. Doch was passiert eigentlich mit dem Gehalt, wenn ein Feiertag auf einen Werktag fällt und der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss? Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Feiertag bezahlen oder nicht?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz, dass Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertage haben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich von der Arbeit freigestellt sind und trotzdem ihren vollen Lohn erhalten. Dies gilt auch dann, wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt.
Die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Feiertag bezahlen muss, kann also eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Der Feiertag ist also wie ein regulärer Arbeitstag zu behandeln, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn für diesen Tag erhalten muss, auch wenn er nicht arbeitet.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die beachtet werden müssen. Zum einen besteht der Anspruch auf Feiertagsvergütung nur für gesetzlich festgelegte Feiertage. Das sind in Deutschland die bundesweit geltenden Feiertage wie Neujahr, Karfreitag, Ostern, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Tag der Deutschen Einheit, Weihnachten und Silvester. Regionale Feiertage gelten nicht automatisch als gesetzliche Feiertage.
Des Weiteren gibt es Berufe, in denen auch an Feiertagen gearbeitet werden muss, beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Gastronomie oder in der Sicherheitsbranche. In solchen Fällen kann es sein, dass der Arbeitnehmer einen Ausgleichstag oder eine zusätzliche Vergütung für die Arbeit an Feiertagen erhält. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt sind.
Auch bei Teilzeitbeschäftigten muss die Feiertagsvergütung entsprechend angepasst werden. Die Bezahlung richtet sich hier nach dem Anteil der regulären Wochenstunden, die an dem betreffenden Wochentag gearbeitet werden. Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden pro Woche und einem Feiertag, der auf einen Montag fällt, haben Teilzeitkräfte mit 20 Stunden pro Woche Anspruch auf die Hälfte des Lohns für diesen Tag.
Es ist also wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall ihren Arbeitgeber um Aufklärung bitten. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Bezahlung von Feiertagen kommen, können sich Arbeitnehmer an das zuständige Arbeitsgericht wenden oder sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern auch an Feiertagen den vollen Lohn zu zahlen, selbst wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird. Diese Regelung gilt für gesetzliche Feiertage und muss auch bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend angepasst werden. In einigen Branchen kann es zu abweichenden Regelungen kommen, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Rechte zu informieren, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.