Der Bundesgerichtshof hat am 05.01.2021 zum Aktenzeichen 5 StR 530/20 die Revision eines Mannes gegen das Urteil des LG Berlin, mit dem er wegen Mordes am jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, verworfen.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 9/2021 vom 18.01.2021 ergibt sich:
Das LG Berlin hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Urteilsfeststellungen tötete der Angeklagte am 19.11.2019 den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, den Arzt Prof. Dr. med. Fritz von Weizsäcker, anlässlich einer öffentlichen Vortragsveranstaltung von Weizsäckers in der Berliner Schlosspark-Klinik. Der Angeklagte stach seinem Opfer in Tötungsabsicht unvermittelt ein Messer in den Hals. Einen zufällig als Vortragsgast anwesenden Polizeibeamten, der sich ihm in den Weg stellte, verletzte der Angeklagte mit Messerstichen in Hals und Rücken, um Prof. Dr. von Weizsäcker weitere Stiche zufügen zu können. Der Angeklagte war aufgrund einer psychischen Störung in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert. Er handelte in der ihn zwanghaft beschäftigenden Fehlvorstellung, dass Richard von Weizsäcker für die Herstellung eines im Vietnamkrieg durch US-Streitkräfte eingesetzten, „Agent Orange“ genannten Entlaubungsmittels mitverantwortlich gewesen sei.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Nach Auffassung des BGH hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.