Die Bundesregierung spricht sich „für eine weitere Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze“ aus.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1029 vom 21.09.2021 ergibt sich:
Wie sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/32270 – PDF, 328 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/32035 – PDF, 205 KB) schreibt, hat die Corona-Pandemie den Bedarf für eine weitere Digitalisierung noch einmal verdeutlicht und gleichzeitig das Interesse und den Bedarf der Praxis an der Weiterentwicklung digitaler Anwendungen verstärkt. Der Zivilprozess müsse im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung zukunftsfest gestaltet werden, damit er auch weiterhin praxistauglich ist. Maßstab aller Reformen müsse sein, dass die hohe Qualität der Rechtsprechung beibehalten sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Ziviljustiz erhalten bleibt.
Weiter heißt es in der Antwort, im Bereich des Zivilverfahrens könnten über die bis spätestens 2026 flächendeckend verpflichtende elektronische Aktenführung, den bereits auf den Weg gebrachten Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs sowie den Einsatz von Videoverhandlungen auch in Güteverhandlungen hinaus weitere Verfahrensabläufe durch Nutzung neuer technischer Möglichkeiten vereinfacht werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfe daher fortwährend die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben für die Durchführung von Zivilprozessen anzupassen. Vor diesem Hintergrund begrüße die Bundesregierung ausdrücklich, dass nicht nur die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, sondern auch Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz und die Rechtswissenschaft sich an den Überlegungen zur Modernisierung des Zivilverfahrens beteiligen und konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten. Die Abgeordneten hatten sich nach dem Stand der Modernisierung des Zivilverfahrens und entsprechenden Plänen der Bundesregierung erkundigt.