Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

19. März 2021 -

Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 357 vom 19.03.2021 ergibt sich:

Laut Entwurf soll das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert werden. Es soll außerdem konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Dabei soll es den Gesellschaftern auch künftig freistehen, ihre Rechtsbeziehungen in weitem Umfang im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Regelungen auszugestalten. Viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts würden den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht, heißt es im Entwurf.

Um der Vielfalt möglicher Gesellschaftszwecke weiter gerecht werden zu können und keine höheren Anforderungen an die Gründung der Gesellschaft stellen zu müssen, sieht das Gesetz auch künftig vor, dass die Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft selbst führen und für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haften. Damit werde die Gesellschaft bürgerlichen Rechts konsequent als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25. März 2021 ohne Aussprache ab.

Weitere Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) (BT-Drs. 19/27635 – PDF, 5,1 MB)