Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine allgemeine Prozesserklärung vom 27.6.2017 (234-7604/1.17) gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit widerrufen.
Aus BRAK, Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Nr. 3/2021 vom 10.02.2021 ergibt sich:
Für alle ab dem 1.1.2021 neu eingegangenen Verfahren wird das Bundesamt nunmehr individualisierbare Standardklageerwiderungen abgeben, soweit im Einzelfall keine Gründe bestehen, hiervon abzuweichen. Die Standardklageerwiderung enthält verschiedene, durch Ankreuzen auswählbare Prozesserklärungen, etwa den Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist oder auf Anhörung vor der Übertragung auf den Einzelrichter oder vor dem Erlass eines klageabweisenden Gerichtsbescheids.
Weitere Informationen
Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge v. 28.01.2021 (PDF, 218 KB)
Standardklageerwiderung des BAMF (PDF, 232 KB)