Meldewesen wird bürgerfreundlicher

09. April 2021 -

Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können.

Aus dem Newsletter Bundesregierung aktuell vom 09.04.2021 ergibt sich:

Zu diesem Zweck wurde auf Initiative der Bundesregierung das Bundesmeldegesetz geändert. Die neuen Regeln sind in Kraft getreten.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes verfolgt dabei im Wesentlichen drei Ziele:
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen
• Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs und Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse
• Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit.

Mit dem Maßnahmenbündel wird es Bürgerinnen und Bürgern erstmals möglich sein, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abzurufen und weiter zu nutzen. Außerdem wird es möglich sein, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen.

Künftig kann auch eine Nebenwohnung am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden. Des Weiteren werden öffentliche Sicherheitsbelange gestärkt, da die Daten von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder -entziehungsgründen länger gespeichert werden.

Meldewesen – das Rückgrat einer modernen Verwaltung

Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Auch für viele andere Verwaltungsvorgänge greifen die Behörden auf Meldedaten zu. Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, daher wesentlich höher.

Die Meldedaten sind außerdem eine wichtige Planungsgrundlage. So wissen Verwaltungen zum Beispiel wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden. Auch Wahlen und Abstimmungen werden damit vorbereitet. Die Einwohnerzahl einer Kommune wird mit Hilfe der Meldedaten ermittelt. Sie ist maßgeblich für die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.