Mehr Zeit zum Abruf von Mitteln für Ganztagsbetreuung

26. November 2021 -

Die Länder fordern mehr Zeit, um die Mittel zum Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung abzurufen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringt der Bundesrat auf Initiative von 13 Ländern beim Deutschen Bundestag ein. Dies hat das Plenum am 26.11.2021 einstimmig beschlossen.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 26.11.2021 ergibt sich:

Mittel des Bundes

Der Bund hat den Ländern 750 Millionen Euro als sogenannte Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.

Frist bis Ende 2021

In der Vereinbarung ist die Frist zum Mittelabfluss auf den 31. Dezember 2021 festgelegt. Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Anpassung der Ganztagsfinanzierung sieht nun eine Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2022 vor.

Grund: Pandemie führt zu Verzögerungen

Insbesondere die angespannte Marktlage im Bausektor aufgrund der weltweit anziehenden Konjunktur nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie führe zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung von Bauprojekten, warnt die Länderkammer. Es sei den Ländern deshalb nicht möglich, die Mittel innerhalb der Frist abzurufen und an die Schulträger weiterzugeben.

Kosten würden kommunale Schulträger überfordern

Kommunale Schulträger, die im Vertrauen auf den Erhalt der Mittel bereits Aufträge erteilt haben, müssten im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die entstehenden Kosten selbst tragen. Dies übersteige die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Träger.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Weitere Informationen
Entwurf eines Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetzes (GaFAG) (BR-Drs. 808/21 – PDF, 405 KB)