Mehr Bauland für mehr Wohngebäude: Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen

07. November 2020 -

Das Bundeskabinett hat am 04.11.2020 den Gesetzentwurf zur Mobilisierung von mehr Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen.

Aus dem Newsletter der BReg aktuell vom 06.11.2020 ergibt sich:

Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen unter anderem:

  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und
  • Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung.
  • Änderung der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung in flexiblere Orientierungswerte
  • Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.

Das Gesetz stellt klar, dass es zur Sicherung des Allgemeinwohls zählt, den Wohnbedarf in Gemeinden zu decken. Damit Gemeinden leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können, werden deshalb die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen können so unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen.

In solchen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen können, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Es entsteht zudem eine neue Baugebietskategorie: das „Dörfliche Wohngebiet“. Auch diese Maßnahme erleichtert es den Gemeinden, Bauland zu mobilisieren, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Die Einführung von sog. „sektoralen Bebauungsplänen“ ermöglicht es Gemeinden, Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen.  Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden.

Um Mieterinnen und Mieter besser vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen, wird bis längstens zum 31.12.2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Damit können Gemeinden die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt untersagen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.

Der Gesetzentwurf baut auf den umfangreichen Empfehlungen der Expertenkommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, der sog. Baulandkommission, auf. Die Kommission befasste sich seit September 2018 schwerpunktmäßig mit strategischen Fragen einer aktiven Liegenschaftspolitik und Instrumenten, um mehr Bauland bereitstellen zu können.

Die Bundesregierung will zusammen mit Ländern und Kommunen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen schaffen und bezahlbare Mieten sichern. In den großen Ballungszentren ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels vom September 2018 sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht: Der Bund fördert sozialen Wohnungsbau und Städtebau mit mehreren Milliarden Euro.