Die Mediengruppe RTL will im Jahr 2021 Arbeitsplätze abbauen.
Insgesamt werden 150 Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen müssen.
Damit müssen 3-4 % Arbeitsplätze des Unternehmens abbauen.
RTL beabsichtigt den Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten.
Die gestrichenen Arbeitsplätze sollen sich auf alle Bereiche der Mediengruppe beziehen.
RTL setzt auf ein Freiwilligenprogramm mit dem Arbeitnehmer der Gang in den Vorruhestand oder Altersteilzeit angeboten werden soll.
Außerdem soll in Abstimmung mit dem Betriebsrat ein weiteres Freiwilligenprogramm aufgelegt werden, das es ermöglicht mit Abfindung und Aufhebungsvertrag aus dem Unternehmen auszuscheiden.
RTL beabsichtigt auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, ausgeschlossen sind betriebsbedingte Kündigungen jedoch nicht, falls sich bei den Freiwilligenprogrammen nicht genügend Arbeitnehmer finden lassen.
Da RTL aber in den digitalen Medienbereich investieren will, besteht auch die Hoffnung, dass hier neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
RTL kündigt aber auch eine Corona-Prämie für alle Arbeitnehmer unterhalb der Bereichsleiter in Höhe von 500,00 € an und spricht auch von individuellen Gehaltserhöhungen mit einem Gesamtumfang von 5 Millionen Euro.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.