Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2021 zum Aktenzeichen 6 StR 447/21 entschieden, dass die lebenslange Haftstrafe für einen Mord in Salzgitter rechtskräftig ist. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Braunschweig vom 18.05.2021 als unbegründet verworfen.
Aus der Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 26.11.2021 ergibt sich:
Die 9. Strafkammer des LG Braunschweig hatte mit Urteil vom 13.02.2020 den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte, Mitglied einer muslimischen Familie, hatte nach der Ankündigung, die Beziehung seiner Schwester zu einem Mann mit christlicher Religionszughörigkeit nicht tolerieren zu wollen, dem Freund der Schwester auf einem Parkplatz aufgelauert und diesen erschossen.
Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH mit Beschluss vom 03.11.2020 den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe und mit vorsätzlichem unerlaubten Benutzen von Munition schuldig ist und den Ausspruch über die besondere schwere Schuld aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die 1. Große Strafkammer des LG Braunschweig hat mit Urteil vom 18.05.2021 den Angeklagten (erneut) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die hiergegen gerichtete Revision (Sachrüge) wurde vom BGH mit Beschluss vom 20.10.2021 als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.