Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.05.2021 zum Aktenzeichen 7 C 2.20 entschieden, dass der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden muss.
Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 34/2021 vom 28.05.2021 ergibt sich:
Der Kläger ist ein deutschlandweit tätiger Umweltverband. Er begehrt die weitere Fortschreibung des zuletzt 2019 überarbeiteten Luftreinhalteplans des beklagten Landes Baden-Württemberg für die beigeladene Stadt Ludwigsburg. Er macht geltend, die bislang geplanten Maßnahmen seien für eine möglichst schnelle Einhaltung des NO2-Grenzwerts nicht ausreichend.
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Land verurteilt, den Luftreinhalteplan unter Beachtung seiner Rechtsauffassung so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts enthält. Der Standort der Messstelle in der Friedrichstraße sei zutreffend gewählt worden. Zum Abbau der dort gemessenen Grenzwertüberschreitungen habe der Plangeber jedoch nicht auf Dieselfahrverbote verzichten dürfen. Auch seien die der Planung zugrunde gelegten Prognosen teils nicht hinreichend gesichert oder unzureichend begründet.
Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil geändert und den Beklagten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts verurteilt.
Dabei hat es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegt, dass der NO2-Grenzwert überschritten wird. Die Einwände des Beklagten gegen die Repräsentativität der an der Messstelle in der Friedrichstraße ermittelten Werte greifen nicht durch. Anders als der Verwaltungsgerichtshof meint, wäre die Anordnung eines Dieselfahrverbots unverhältnismäßig, wenn der Grenzwert bereits im Folgejahr des Planerlasses eingehalten wird. Zutreffend hingegen hat der Verwaltungsgerichtshof die Planprognose als fehlerhaft beanstandet, insbesondere hinsichtlich der erwarteten Minderung der NO2-Belastung aufgrund einer Erneuerung der Ludwigsburger Fahrzeugflotte.