Lockerung der Zeitnischenregeln für Flugverkehr während Covid-19

28. Januar 2021 -

Die EU will Luftfahrtunternehmen mit befristeten neuen Vorschriften helfen, den drastischen Rückgang des Luftverkehrs durch die Corona-Krise abzufedern und Leerflüge zu vermeiden.

Aus EU-Aktuell vom 27.01.2021 ergibt sich:

Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich am 27.01.2021 auf ein Verhandlungsmandat geeinigt, nach dem die Anforderungen für die Nutzung von Zeitnischen an Flughäfen im Sommer 2021 gelockert werden sollen, um dem Sektor den Neustart zu erleichtern und Wettbewerb zu fördern. Die neue Regelung bietet zudem Spielraum für die Anpassung an verschiedene Szenarien und eine Weiterführung der Maßnahmen bis zum Sommerflugplan 2022.

Nach den allgemein in der EU geltenden Anforderungen müssen Fluggesellschaften mindestens 80% ihrer Zeitnischen für An- und Abflug bedienen, um sie im Folgejahr zu behalten. Der Rat will ihnen nun die Möglichkeit geben, die Hälfte ihrer Zeitnischen-Abfolgen zurückzugeben, erwartet jedoch von ihnen, dass sie mindestens die Hälfte der übrigen Zeitnischen nutzen.

Die EU-Kommission wird befugt, ein Jahr lang delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die beiden folgenden Saisons abzudecken. So kann sie die Mindestauslastungsquote ändern und hat dabei einen Spielraum zwischen 30% und 70%. Dies ermöglicht die erforderliche flexible Anpassung an ein schwankendes Flugverkehrsaufkommen anhand entsprechender Daten und Prognosen und weiterer Indikatoren.

Das Mandat vom 27.01.2021 wurde auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) von den EU-Botschaftern gebilligt. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament müssen sich auf den endgültigen Text einigen. Bei ihren Verhandlungen ist den beiden Gesetzgebern bewusst, dass sie keine Zeit verlieren dürfen, damit die neue Regelung rechtzeitig vor Beginn des Sommerflugplans am 28.03.2021 in Kraft treten kann. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur vorübergehenden Lockerung der Zeitnischenregelung am 18.12.2020 angenommen. Im März 2020 hatte die EU bereits eine vollständige Aussetzung der Zeitnischenregelung für den Sommer 2020 beschlossen. Per Sekundärrecht wurde dies für den Winter 2020-2021 verlängert. Von Eurocontrol veröffentlichte Zahlen lassen darauf schließen, dass sich der seit Mitte Juni 2020 beobachtete Rückgang des Luftverkehrs um rund 74% im Vergleich zum Vorjahr fortsetzen wird. Terminbuchungen, Eurocontrol-Prognosen und epidemiologische Prognosen lassen nicht erkennen, wann die derzeit erheblich gedämpfte Nachfrage voraussichtlich wieder steigen wird.