Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.04.2021 zum Aktenzeichen III-7 StS 2/20 eine aus Syrien zurückgekehrte Frau aus Leverkusen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der als Mitglied der Terrormiliz IS Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 21.04.2021 ergibt sich:
Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (21. April 2021) eine 35-jährige Frau aus Leverkusen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Lars Bachler verkündete das Urteil am 10. Hauptverhandlungstag.
Die Angeklagte war im Februar 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien übergesiedelt und schloss sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ an. Sie heiratete ein hochrangiges „IS“-Mitglied und bezog mit ihrem Mann, bedingt durch die Entwicklung des Bürgerkriegs, mehrere Wohnungen, aus denen die Bewohner vom „IS“ vertrieben worden waren. In der Wohnung hatte sie Zugriff auf eine Kriegswaffe ihres Mannes; außerdem führte sie eine Pistole.
Überdies ließ sie eine Jesidin, die von einer anderen Frau als Sklavin gehalten wurde, für sich im Haushalt arbeiten, wenn diese andere Frau sie besuchte.
Der Staatsschutzsenat hat sie deshalb schuldig gesprochen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren, in vier Fällen mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, in einem Fall mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und unerlaubtem Besitz sowie unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe sowie in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) in Tateinheit mit Freiheitsberaubung von über einer Woche Dauer.
Weil der Senat den Bezug von nur vier statt der angeklagten fünf Wohnungen festgestellt hat, hat er die Angeklagte in diesem Punkt freigesprochen.
Bei der Strafzumessung hat der Senat unter anderem das weitgehende Geständnis berücksichtigt sowie den Umstand, dass sich die Angeklagte bei der Jesidin entschuldigt hat. Diese war an dem Strafverfahren als Nebenklägerin beteiligt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.