Der Landtag des Saarlandes hat am 16.03.2022 ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die juristische Ausbildung beschlossen, das wegweisende Reformen sowohl des rechtswissenschaftlichen Studiums als auch der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren auf den Weg bringt.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Saarlandes Nr. 17/2022 vom 18.03.2022 ergibt sich:
Staatssekretär Roland Theis begrüßt die am Mittwoch vom Landtag des Saarlandes beschlossene Reform der Juristenausbildung im Saarland. „Es freut mich sehr, dass die durch das Ministerium der Justiz in enger Abstimmung mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes intensiv vorbereitete Reform der Juristenausbildung im Saarland nun Wirklichkeit wird. Das sog. Saarbrücker Modell hat sich über viele Jahre in der Praxis bewährt und erfreut sich nicht nur bei den Studierenden großer Beliebtheit; es genießt auch in Wissenschaft und Praxis weit über die Landesgrenzen hinaus hohes Ansehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir das Modell stetig verbessern und gezielt an die Anforderungen der heutigen juristischen Ausbildung anpassen.“
Der Landtag des Saarlandes hat am 16. März 2022 ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die juristische Ausbildung beschlossen, das wegweisende Reformen sowohl des rechtswissenschaftlichen Studiums als auch der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren auf den Weg bringt. Die Reform hat zum Ziel, eine umfassende juristische Ausbildung unter Berücksichtigung der ethischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Bezüge des Rechts zu erhalten, zugleich aber das Studium durch die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zu flexibilisieren, von einer im Bundesvergleich überbordenden Prüfungslast zu befreien und seine Internationalisierung zu intensivieren, um die durchschnittliche Studiendauer zu verringern und die Attraktivität des Studiums im Saarland weiter zu steigern.
„Die Reform ist ein Meilenstein, weil es ihr gelingt, das bewährte Jura-Studium an unserer Fakultät bei Bewahrung der hohen Qualitätsansprüche so zu straffen, dass unsere Studierenden ohne Einbußen von einer spürbaren Verkürzung der Studiendauer profitieren werden. Die hier gewonnene Zeit lässt sich sicher gewinnbringender investieren, beispielsweise in einen Auslandsaufenthalt.“, so Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. „Die Fakultät ist Herrn Staatssekretär Theis und dem Ministerium der Justiz für den gemeinsam beschrittenen Weg in dieser Sache ausgesprochen dankbar.“
Daneben trägt die Reform nicht nur einer besonderen historischen Verpflichtung Rechnung, indem die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht zum Zwecke der Förderung der kritischen Reflexion des Rechts und der Berücksichtigung der ethischen Grundlagen des Rechts ausdrücklich im Pflichtfachstoff verankert wird, sondern bringt die juristische Ausbildung zugleich inhaltlich wie organisatorisch auf die Höhe der Zeit. So werden nicht nur die zukunftsweisenden rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, Prüfungen in den Staatsexamina elektronisch durchführen zu können, sondern Rechtsfragen der Zeit wie das Recht der Digitalisierung auch inhaltlich Teil des Studiums und der Ausbildung.
Staatssekretär Roland Theis: „Für das Saarland als eigenständiges Bundesland mit eigenem Landesrecht ist die Ausbildung von jungen Juristinnen und Juristen an der eigenen Universität unverzichtbar. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät, die bestehenden juristischen Institute und Forschungseinrichtungen, wie etwa das Europa-Institut und das Centre juridique franco-allemand, sowie der Bereich der Rechtsinformatik sind Leuchttürme des Universitätsstandorts Saarland im Herzen Europas. Die weitere Stärkung und Profilierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes ist daher ein Gewinn für unser ganzes Land.“
Schließlich verfolgt die Gesetzesreform das Ziel, die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Hierzu wird es künftig möglich sein, die Referendarausbildung als zweiten Teil der Ausbildung zur Volljuristen oder Volljuristen in Teilzeit zu absolvieren.