Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 01.03.2021 zum Aktenzeichen M 10 K 20.5634 entschieden, dass Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC gegen das Landgericht München I einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hat.
Das Landgericht München I hat einen Auskunftsantrag von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC gerichtet auf anonymisierte Übersendung eines Urteils abgelehnt mit der Begründung, dass er kein Redakteur sei.
Auf die Klage vor dem Verwaltungsgericht hat das Landgericht München I die Auskunft erteilt.
Die Verwaltungsrichter entschieden, dass das Landgericht München I die Kosten zu tragen hat, da er den Anspruch anerkannt hat.