Am 28.05.2021 hat der Bundesrat vom Bundestag beschlossene Änderungen an dem seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebilligt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 28.05.2021 ergibt sich:
Sie sollen die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und den sozialen Medien erleichtern.
Stärkung der Nutzerrechte
Das Gesetz verbessert die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.
Gegenvorstellungsverfahren
Die Bereitstellung eines so genannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend. Dies gilt auch bei Maßnahmen der Netzwerkanbieter aufgrund eines Verstoßes gegen deren Gemeinschaftsstandards. Vorgesehen ist eine Anerkennungsmöglichkeit für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen. Auskünfte für die wissenschaftliche Forschung sind unter Vorlage eines Schutzkonzeptes vonseiten der Forscherinnen und Forscher möglich. Das Gesetz setzt zudem Vorgaben der EU- Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen um.
Hatespeech als Nährboden für Anschläge
Hatespeech kann als Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben dienen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge von Halle zeigten die besorgniserregenden Auswirkungen. Weiteres Beispiele: der extremistische Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hatte.
Weitere Schritte
Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (BT-Drs. 19/18792 – PDF, 2,1 MB)
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (BR-Drs. 362/21 – PDF, 295 KB)