Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 28.09.2020 zum Aktenzeichen 4 K 3113/20 entschieden, dass der Freiburger Oberbürgermeister die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung nachträglich um einen Tagesordnungspunkt zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland ergänzen durfte.
Aus der Pressemitteilung des VG Freiburg vom 29.09.2020 ergibt sich:
Am 22.09.2020 ergänzte der Oberbürgermeister die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020 um einen Punkt zur „Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Griechenland (u.a. Aufnahmelager Moria, Insel Lesbos)“. Die entsprechende Beschlussvorlage reichte er am 24.09.2020 nach. Ein Freiburger Stadtrat hielt dies für zu kurzfristig, hiergegen richtete sich seinen am Sonntag, den 27.09.2020, bei Gericht eingegangener Eilantrag.
Das VG Freiburg hat den Eilantrag im Wesentlichen abgelehnt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg zwar vor, dass die Verhandlungsgegenstände im Gemeinderat in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag mitzuteilen sind. Bei Vorliegen besonderer Umstände sei eine kurzfristige Nachreichung einzelner Verhandlungsgegenstände jedoch möglich, solange dies nicht zur Regel werde. Der Freiburger Oberbürgermeister habe belegt, dass ein solch atypischer eiliger Ausnahmefall vorgelegen habe. Nachdem er dem Ministerium für Soziales und Migration Baden-Württemberg auf deren kurzfristige Anfrage – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses – geantwortet habe, dass in Freiburg Kapazitäten bestünden, junge Menschen aus dem abgebrannten Flüchtlingslager Moria aufzunehmen, habe das Ministerium zuletzt mitgeteilt, dass eine Aufnahme bereits am 30.09. bzw. 07.10.2020 erfolgen müsse. Die nächste Gemeinderatssitzung nach der Sitzung vom 29.09.2020 finde aber erst am 20.10.2020 statt.
Die Möglichkeit einer Tagesordnungsergänzung hätte den Stadträten auch bekannt sein müssen, denn es sei bereits in der nicht-öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2020 über eine mögliche Befassung des Gemeinderats mit dem Thema in der bevorstehenden Sitzung informiert worden. Die Aufgabe des Hauptausschusses, der regelmäßig eine Woche vor der Gemeinderatssitzung tage, sei nach der Hauptsatzung der Stadt Freiburg gerade, Verhandlungsgegenstände des Gemeinderats zusätzlich vorzuberaten. Dem Ausschuss gehöre auch ein Vertreter der Gruppe des antragstellenden Stadtrats an, der zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr anwesend gewesen sei. Schließlich sei die Aufnahme von Flüchtlingen in Freiburg seit einigen Jahren Thema im Gemeinderat und zuletzt Gegenstand einer Anfrage der Gruppe des antragstellenden Stadtrats gewesen, die der Oberbürgermeister erst am 25.06.2020 ausführlich beantwortet habe. Der antragstellende Stadtrat habe nicht ausreichend dargelegt, dass ihm unter Berücksichtigung seiner Vorkenntnisse, des konkreten Tagesordnungspunkts, des Umfangs der Beschlussvorlage und der übrigen Tagesordnung der Gemeinderatssitzung eine ausreichende Vorbereitung nicht mehr möglich wäre.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann Beschwerde zum VGH Mannheim einlegen.