Die EU-Kommission hat am 10.11.2020 im Rahmen des EU-Kurzarbeitsprogramms SURE die zweite Sozialanleihe im Gesamtwert von 14 Milliarden Euro aufgelegt, um Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Beschäftigung zu halten.
Aus EU-Aktuell vom 11.11.2020 ergibt sich:
Die Emission bestand aus zwei Anleihen, wobei acht Mrd. Euro im November 2025 und sechs Mrd. Euro im November 2050 zur Rückzahlung fällig sind. Das Interesse der Anleger an diesen hoch eingestuften Instrumenten mit ausgezeichnetem Rating war sehr groß. Die Anleihen waren 13- bzw. 11,5-fach überzeichnet, und zwar für die 5- bzw. 30-jährige Tranche, was sich in günstigen Konditionen für beide Anleihen niederschlug.
Das Orderbuch schloss um 10:30 Uhr mit über 175 Mrd. Euro, davon 105 Mrd. Euro für die 5-jährige Tranche und über 70 Mrd. Euro für die 30-jährige Tranche. Die 5-jährige Anleihe bietet eine negative Rendite von minus 0,509%, während die 30-jährige Anleihe eine Rendite von plus 0,317% aufweist.
Hintergrundinformationen zu SURE
Bislang werden 17 Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung im Rahmen des SURE-Instruments erhalten. So sollen Arbeitsplätze gesichert und Menschen in Beschäftigung gehalten werden. Die finanzielle Unterstützung wird in Form von Darlehen gewährt, die die EU zu günstigen Bedingungen an die Mitgliedstaaten weiterreicht. Dadurch wird es für die Mitgliedstaaten möglich, die Kosten zu decken, die unmittelbar mit der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen zusammenhängen bzw. durch ähnliche, insbesondere zugunsten von Selbstständigen durchgeführte Maßnahmen entstehen, die zur Bewältigung der derzeitigen Pandemie ergriffen wurden. Über SURE könnten auch einige – insbesondere die Arbeitswelt betreffende – Gesundheitsmaßnahmen finanziert werden, die eine sichere Rückkehr zu einer normalen Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten sollen. Die Mitgliedstaaten können nach wie vor förmliche Anträge auf Unterstützung im Rahmen von SURE stellen. Mit einer Mittelausstattung von 100 Mrd. Euro soll das Instrument von der Pandemie betroffene Arbeitsplätze und Arbeitnehmer schützen.
Hintergrundinformationen zur Mittelaufnahme durch die EU
- Die Gründung der EU erfolgte 1957 durch den Vertrag von Rom. Ihr wird als Emittent ein Risikogewicht von 0% zugewiesen (Basel III). Bei den von der EU aufgenommenen Mitteln handelt es sich um direkte und unbedingte Verpflichtungen der EU. Die Haftung wird von den EU-Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt übernommen. Die EU-Kommission ist gemäß dem EU-Vertrag befugt, auf den internationalen Kapitalmärkten im Namen der EU Mittel aufzunehmen.
- Die EU nimmt Mittel ausschließlich in Euro auf, um sie als Darlehen in Euro an staatliche Kreditnehmer weiterzureichen. Die EU führt derzeit vier Darlehensprogramme durch. Dabei handelt es sich um den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), die Zahlungsbilanzfazilität, die Makrofinanzhilfe (MFA) und das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), das der Rat erst am 19.05.2020 angenommen hat.
- Die von der EU im Rahmen von SURE emittierten Anleihen werden ein Gütesiegel für Sozialanleihen erhalten.