Kündigung des Piloten bei Aufforderung zur Missachtung von Ruhezeiten: keine Rückforderung von Ausbildungskosten

07. Februar 2022 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.04.2019 zum Aktenzeichen 6 Sa 444/18 entschieden, dass ein Pilot, dem von seiner Arbeitgeberin nahegelegt wird, es mit den gesetzlichen Ruhezeiten nicht so genau zu nehmen, darf dies als einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses betrachten.

In einem solchen Fall hat er das Arbeitsverhältnis nicht aus einem „von ihm zu vertretenden Grund“ beendet und eine Rückforderung von Ausbildungskosten aufgrund einer Klausel, die ein solches Vertreten müssen vorsieht, kommt nicht in Betracht.