Kritik der Deutschen Umwelthilfe am Entwurf zum Gebäudeeffizienzerlass

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass sich die Bundesregierung in Punkto Klimaschutz nur auf den Energieverbrauch von Gebäuden in der Nutzungsphase konzentriert.

Aus der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 18.05.2021 ergibt sich:

Energie- und Materialverbrauch über den gesamten Lebenszyklus, etwa bei Bau und Abriss von Gebäuden, bleiben dagegen unbeachtet. Dies zeigt sich auch in dem lang erwarteten Entwurf zum Gebäudeeffizienzerlass, der die Effizienzanforderungen für Neubau und Sanierung öffentlicher Bundesgebäude festlegt. Laut den geplanten Vorgaben müssen neue Bundesgebäude ab 2022 mindestens einem Effizienzgebäude 40 (EH 40) und Sanierungsmaßnahmen vorhandener Bestandsgebäude mindestens einem Effizienzgebäude 55 (EH 55) entsprechen. Den ökologischen Fußabdruck von Baustoffen oder den Energieaufwand zur Errichtung von Gebäuden klammert die Bundesregierung bei der Bewertung jedoch aus. Dies kritisiert die DUH in einem offenen Brief an die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, den Architects for Future, NABU, Natureplus und dem Deutschen Energieberater-Netzwerk.

Der derzeitige Entwurf zum Gebäudeeffizienzerlass bevorzugt damit systematisch den Abriss und Ersatzneubau und vernachlässigt die für den Bau benötigten Ressourcen. Das ist fatal für den Klimaschutz. Denn bei einem Lebenszyklus von 50 Jahren eines Neubaus gehen die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen und des Energieaufwandes auf die Herstellungsphase zurück. Die DUH fordert das Klimakabinett sowie Horst Seehofer und Olaf Scholz als verantwortliche Minister auf, den Gebäudeeffizienzerlass zu überarbeiten und so zu gestalten, dass Klimaschutz in Bundesgebäuden umfassend adressiert wird.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit dem von Bauminister Seehofer und Finanzminister Scholz vorgelegten Entwurf wird mit der Nutzungsphase nur ein Ausschnitt der Emissionen erfasst. Die ökologischen Wirkungen und Emissionen von Gebäuden müssen über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden – von der Produktion der Baustoffe bis zu Abriss und Entsorgung. Wir fordern Horst Seehofer und Olaf Scholz deshalb auf, den Entwurf so zu überarbeiten, dass der Erlass einen wirklichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Grundsätzlich sollte die Bundesregierung für ihre Liegenschaften die Sanierung vor den Neubau stellen und letzteres stark reglementieren. Das mit Abstand größte CO2-Einsparpotenzial liegt im Bestand. Die Bundesregierung muss den langjährigen Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden endlich angehen. Die Gebäude des Bundes sollten in Sachen Klimaschutz Vorbild sein.“

Im Klimaschutzprogramm 2030 heißt es, dass „die Gebäude des Bundes in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein müssen“. Dieser Vorbildfunktion kam der öffentliche Gebäudebestand bisher nicht nach. Insbesondere bei den Bundesliegenschaften herrscht seit vielen Jahren ein massiver Sanierungsstau. Die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen offenbaren das Nichtstun in Bezug auf Klimaschutz in den eigenen Gebäuden. Laut der Antworten wurden bisher von etwa 2.200 bundeseigenen Liegenschaften nur für etwa 300 Gebäude Sanierungsfahrpläne erstellt. Nur für circa 30 dieser Liegenschaften wurden bis Oktober 2019 entsprechende Maßnahmen in die Planung beziehungsweise Umsetzung gebracht. Obwohl bundesweit inzwischen 15,2 Prozent des Energieverbrauchs für Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien stammen, liegt dieser Anteil bei bundeseigenen Gebäude bei gerade einmal knapp acht Prozent.

Hintergrund:

Bereits 2013 sollte ein energetischer Sanierungsfahrplan für die Bundesgebäude erarbeitet werden – dieser wurde bis heute nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung wollte damals die Hälfte der CO2-Emissionen bei Bundesliegenschaften bis zum Jahr 2020 einsparen. Der Gebäudeeffizienzerlass ist Voraussetzung für die Erstellung von Sanierungsplänen für die Bundesliegenschaften und hätte laut Klimaschutzprogramms 2030 bereits im Jahr 2019 umgesetzt werden müssen. Nach einem intensivem Abstimmungsprozess zwischen den beteiligenden Bundesministerien liegt nun der Referentenentwurf vor, der noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.