Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 6. Mai 2019 zum Aktenzeichen L 16 KR 121/19 B ER entschieden, dass eine Krankenkasse dann, wenn die richtige Ernährung und die richtigen Medikamente bei schlechten Cholesterinwerten nicht mehr helfen, eine Blutwäsche-Therapie, die sogenannte Lipid-Apherese, bezahlen muss.
Aus der Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13.05.2019 ergibt sich:
Geklagt hatte ein 61-jähiger Schlosser aus dem Harz, der bereits mehrere Schlaganfälle erlitten hatte. Durch seine behandelnde Ärztin beantragte er eine sog. Lipid-Apherese bei seiner Krankenkasse, da Diäten und Cholesterinsenker nicht den gewünschten Erfolg brachten. Ihm drohe eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die zuständige Apherese-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gab eine positive Empfehlung für die Behandlung ab.
Gleichwohl hielt die Kasse die Behandlung nicht für erforderlich. Unterstützt wurde sie von einer abweichenden Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MDK).
Das LSG hat die Kasse vorläufig zur Übernahme der Behandlungskosten von über 1.000 € pro Woche verpflichtet. In seiner Entscheidung hat das Gericht inhaltlich dem fachkundigen Votum der Kommission und der Ansicht der behandelnden Ärztin den Vorrang gegeben. Da sich im Eilverfahren regelmäßig zeitaufwendige Begutachtungen verbieten würden, sei eine Folgenabwägung anzustellen. Angesichts der drohenden schweren Gesundheitsgefahren könne die verbleibende Unsicherheit nicht zu Lasten des Patienten gehen. Auch formell hat das Gericht das Votum nicht beanstandet, da sowohl die Besetzung der Kommission als auch das Entscheidungsverfahren gesetzlich geregelt seien, in dem auch der MDK neben weiteren Fachmedizinern stimmberechtigt sei.
„Die Häufung solcher Fälle ist neu“, erläutert Pressesprecher Carsten Kreschel die aktuelle Entwicklung. „Die Krankenkassen halten die Arbeit der Apherese-Kommission für intransparent und teilen uns mit, dass deren Genehmigungszahlen in Niedersachsen im Ländervergleich auffallend hoch seien. Solche Auffälligkeiten gehören aber nicht zum Risiko der Patienten.“