Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 06.11.2019 zum Aktenzeichen 5 O 376/18 den Betreiber eines Krankenhauses aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung während einer Vollnarkose und der dadurch entstandenen Hirnschädigung des Patienten zur Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Gießen Nr. 16/2019 vom 07.11.2019 ergibt sich:
Im Jahr 2013 wurde der zum damaligen Zeitpunkt 17-jährige Kläger im Klinikum der Beklagten wegen eines Nasenbeinbruchs operiert. Während der Vollnarkose kam es zu einer etwa 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung, weil die Schläuche des verwendeten Beatmungsgeräts fehlerhaft angeschlossen worden waren. Infolge dessen erlitt der Kläger einen schweren hypoxischen Hirnschaden mit apallischem Syndrom und spastischer Tetraparese. Beklagtenseits war an den Kläger vorgerichtlich bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro gezahlt worden. Mit seiner Klage hat der Kläger einen weiteren Betrag von 500.000 Euro geltend gemacht.
Das LG Gießen hat ein Schmerzensgeld von insgesamt 800.000 Euro für angemessen erachtet und dem Kläger daher eine Zahlung von weiteren 300.000 Euro zugesprochen.
Nach Auffassung des Landgerichts ist zur Begründung des hohen Schmerzensgeldes insbesondere auf den Grad der Schädigung des Klägers Bezug zu nehmen, der zu einem selbstbestimmten Leben nicht mehr in der Lage ist. Hinzu komme das noch junge Alter des Klägers im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Erschwerend hat das Landgericht gewürdigt, dass die Verletzungen des Klägers aus einer fehlerhaften Bedienung des Beatmungsgeräts und damit aus dem Bereich eines voll beherrschbaren Risikos resultieren.