Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte den Flutopfern wie auch den zahlreichen Helferinnen und Helfern mit rechtlichem Rat zur Seite stehen: Ab dem 22.07.2021 wird daher eine Telefon- und Mail-Hotline für Bürgerinnen und Bürger geschaltet.
Aus der Pressemitteilung des DAV Nr. 30/2021 vom 22.07.2021 ergibt sich:
Die Menschen in den Flutgebieten stehen derzeit auch vor zahlreichen rechtlichen Fragen: Wer trägt die Sanierungskosten, was übernimmt die Versicherung? Riskiere ich meinen Job, wenn ich nicht kommen kann? Bin ich versichert, wenn ich im Krisengebiet helfe? Hier möchte der DAV eine rechtliche Orientierungshilfe bieten: Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich unter der Nummer 030/726152-211 oder der Mailadresse buergerhotline-hochwasser@anwaltverein.de an den DAV wenden, der dann an passende Anwältinnen und Anwälte vermittelt.
„Wir waren sehr dankbar, dass sich so viele unserer Mitglieder gemeldet haben, um eine kostenlose Orientierungsberatung für Betroffene anzubieten“, sagt DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „Niemand sollte sich in einer solchen Ausnahmesituation Gedanken machen müssen, ob er oder sie sich anwaltliche Beratung leisten kann.“
Die Telefon-Hotline ist montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geschaltet. Wer sich per Mail an den DAV wendet, sollte bitte das Problem kurz umreißen (oder das Rechtsgebiet nennen) und die eigenen Kontaktdaten angeben, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. So kann die Angelegenheit schnell und zielgerichtet weitergeleitet werden.
Der DAV vertritt seit Langem die Forderung, dass Rechtsberatung zwingend in den Kanon der Humanitären Hilfsmaßnahmen aufgenommen werden muss. Das gilt für alle Katastrophensituationen, sei es durch militärische Auseinandersetzungen, Flucht oder eben Naturkatastrophen.