Das Bundeskartellamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeiten im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes zukünftig kontinuierlich zusammen.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 22.01.2021 ergibt sich:
Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bündeln die beiden Behörden künftig ihre jeweiligen Kompetenzen und Expertise. Eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten die beiden Präsidenten Andreas Mundt und Arne Schönbohm am 22.01.2021 in Bonn. Diese sieht neben einem kontinuierlichen Informationsaustausch auch die gegenseitige Unterstützung in den verbraucherschutzbezogenen Aufgabenfeldern vor.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Zusammenarbeit bietet sich angesichts der sich ergänzenden Aufgaben unserer beiden Behörden an. Sowohl das BSI als auch das Bundeskartellamt haben Zuständigkeiten im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes. Beide Behörden wollen sicherstellen, dass die Vorteile der Digitalisierung bei den Verbrauchern tatsächlich ankommen und nicht zu Nachteilen werden. Während das BSI besonders die Cyber-Sicherheit im Blick hat, verfolgt das Bundeskartellamt Wettbewerbsprobleme und verbraucherschädliche Praktiken vor allem auch in der digitalen Wirtschaft. Wir wollen unseren fruchtbaren Austausch, der auf der Arbeitsebene vereinzelt schon stattfindet, verstetigen und weiter ausbauen. Das hilft beiden Behörden, ihre Aufgaben zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen.“
Arne Schönbohm, Präsident des BSI: „Als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir die sichere Digitalisierung in Deutschland. Damit verbindet Bundeskartellamt und BSI ein gemeinsames Ziel: Wir wollen, dass die Digitalisierung den Menschen nützt und sich nicht gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher wendet, z.B. durch Cyber-Kriminelle. Dafür braucht es die enge Kooperation unserer Behörden, um die gemeinsame fachliche Expertise im Verbraucherschutz und die speziellen Fähigkeiten in der operativen Cyber-Sicherheit für das BSI bzw. in der Untersuchung digitaler Märkte beim Bundeskartellamt so eng wie möglich miteinander zu verzahnen. Marktuntersuchungen können so noch gezielter erfolgen, zudem können wir gemeinsam mit Blick auf die Hersteller auch dem Prinzip „Security by Design“ in Deutschland mehr Nachdruck verleihen.“
Das Bundeskartellamt nimmt seit 2017 Befugnisse im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wahr. Es führt bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften Sektoruntersuchungen durch. Im Fokus stehen Sachverhalte, die den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskartellamt bisher Untersuchungen von Vergleichsportalen im Internet, Smart-TVs sowie Nutzerbewertungen im Internet durchgeführt.
Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und gestaltet die sichere Digitalisierung in Deutschland. Seit mehreren Jahren nimmt das BSI seine Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes verstärkt wahr, um im Rahmen seiner Zuständigkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher zu sensibilisieren, vor Sicherheitsrisiken zu warnen, Empfehlungen zur sicheren Nutzung von Informationstechnik zu geben und zuständige Stellen bei der Durchsetzung von Sicherheitsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Herstellern und Diensteanbietern zu unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Behörden erfolgt unter Einhaltung rechtlicher Grenzen, insbesondere der Wahrung von Amts- und Dienstgeheimnissen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben.