Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr bis zum 30.06.2023 zu verlängern.
Aus EU-Aktuell vom 03.02.2022 ergibt sich:
Das COVID-19-Virus ist in Europa nach wie vor weit verbreitet, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 oder des Auftretens neuer Varianten kaum abzusehen. Durch die Ausweitung der Verordnung können Reisende auch weiterhin ihr digitales COVID-Zertifikat der EU nutzen, falls Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beibehalten.
Die Kommission nimmt den Vorschlag heute an, damit das Europäische Parlament und der Rat das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig vor Ablauf der geltenden Verordnung abschließen können.
EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Wir können nicht vorhersagen, wie sich die Pandemie entwickeln wird, aber zumindest dafür sorgen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein Zertifikat gibt, das funktioniert und überall anerkannt wird. Ohne die Verlängerung besteht die Gefahr, dass viele unterschiedliche nationale Systeme zu Verwirrung und Hindernissen führen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU hat sich als wirksames Hilfsmittel für einen sicheren und freien Reiseverkehr erwiesen. Zwar freue ich mich auf den Tag, wenn wir es nicht mehr brauchen, aber bis dahin gibt es uns die Möglichkeit, uns in Europa sicher zu bewegen.“
Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ergänzte: „Wir möchten das Zertifikat an die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und epidemiologischen Veränderungen anpassen und der Notwendigkeit Rechnung tragen, Booster-Kampagnen zu beschleunigen und sehr wichtige klinische Forschung zu unterstützen, indem die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern daran anerkannt wird.“
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton sagte: „Mit mehr als 1,2 Milliarden ausgestellten Zertifikaten und 60 vernetzten Ländern ist das digitale COVID-Zertifikat der EU zu einem globalen Standard geworden. Durch die digitale Infrastruktur des EU-Gateways erleichtern wir weiterhin die grenzüberschreitende Anerkennung von COVID-Zertifikaten im Zuge der Pandemie. Dies ist in Zeiten der Ungewissheit eine wichtige Voraussetzung für die Freizügigkeit und den Reiseverkehr.“
Neben der Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU bis Juni 2023 schlägt die Kommission auch einige geringfügige Änderungen daran vor:
- Qualitativ hochwertige Labor-Antigentests sollen als Testart, für die ein Testzertifikat ausgestellt werden kann, aufgenommen werden. Ziel ist es, zu einer Zeit, in der COVID-19-Tests stark nachgefragt werden, die möglichen Diagnosetests auszuweiten.
- Es sollte sichergestellt werden, dass Impfzertifikate alle jeweils verabreichten Impfdosen korrekt abbilden, gleich in welchem Mitgliedstaat geimpft wurde, und nicht nur diejenigen Dosen, die in dem das Zertifikat ausstellenden Mitgliedstaat verimpft wurden. Bürgerinnen und Bürger haben Bedenken geäußert, dass Zertifikate die Anzahl der verabreichten Dosen nicht korrekt wiedergeben, wenn die Impfungen in verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen.
- Es sollte vorgesehen werden, dass für Personen, die an klinischen Tests für COVID-19-Impfstoffe teilnehmen, Zertifikate ausgestellt werden können. Das digitale COVID-Zertifikat der EU, das den Teilnehmern an diesen klinischen Tests ausgestellt wird, kann dann von anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Mit dieser Maßnahme soll die Weiterentwicklung und Untersuchung von COVID-19-Impfstoffen gefördert werden.
Der Einsatz des digitalen COVID-Zertifikats der EU im Inland bleibt Sache der Mitgliedstaaten. In den EU-Rechtsvorschriften über das digitale COVID-Zertifikat der EU wird der Einsatz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (z. B. für den Zugang zu Veranstaltungen oder Restaurants) weder vorgeschrieben noch verboten. Wenn ein Mitgliedstaat ein System für COVID-19-Zertifikate für inländische Zwecke einrichtet, so sollte sichergestellt sein, dass in diesem Zusammenhang auch die digitalen COVID-Zertifikate der EU uneingeschränkt akzeptiert werden. Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die nationale Gültigkeitsdauer an die auf EU-Ebene für Reisezwecke festgelegte Gültigkeitsdauer anzupassen.
Nächste Schritte
Damit die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der derzeitigen Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU am 30. Juni 2022 verabschiedet wird, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, den Vorschlag zügig anzunehmen.
Bis zum 31. März 2022 wird die Kommission, wie in der Verordnung vorgesehen, auch einen zweiten Bericht über die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU veröffentlichen. Der erste Bericht wurde am 18. Oktober 2021Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenDE••• veröffentlicht. Wie im ersten Bericht angekündigt, legt die Kommission ihren heutigen Vorschlag vor dem zweiten Bericht vor, damit das erforderliche Gesetzgebungsverfahren vor Auslaufen der derzeitigen Verordnung abgeschlossen werden kann.
Hintergrund
Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Sie gilt seit dem 1. Juli 2021 und sollte am 30. Juni 2022 auslaufen.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist eine Erfolgsgeschichte. Es erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bislang haben die Mitgliedstaaten über 1,2 Milliarden Zertifikate ausgestellt. Darüber hinaus hat sich das System als das einzige international funktionierende große COVID-19-Zertifikatsystem erwiesen und ist so zu einem globalen Standard geworden. Am 31. Januar 2022 waren 33 Drittländer und Gebiete an das System des digitalen COVID-Zertifikats der EU angeschlossen – eine Zahl, die noch steigen dürfte.
Am 21. Dezember 2021 nahm die Kommission neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU an, mit denen für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum für Impfzertifikate von neun Monaten (genau 270 Tage) nach der ersten Impfserie festgelegt wurde. Diese Vorschriften gelten seit dem 1. Februar 2022.
Am 25. Januar 2022 ist der Rat übereingekommen, die Vorschriften zur Erleichterung des sicheren und freien Personenverkehrs in der EU während der COVID-19-Pandemie zu aktualisieren. Die Vorschriften sehen vor, dass Inhaber eines gültigen Zertifikats bei Reisen innerhalb der EU in den meisten Fällen keinen zusätzlichen Beschränkungen unterliegen sollten.
Die Kommission schlägt heute ferner eine parallele Verordnung vor, mit der die Anwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU auch auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet wird, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten oder dort wohnen.