Die Kommission modernisiert den Kooperationsmechanismus für den Informationsaustausch zum Schutz der EU-Außengrenzen und hat dafür am 09.04.2021 neue Vorschriften für das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) angenommen.
Aus EU-Aktuell vom 09.04.2021 ergibt sich:
Die Mitgliedstaaten können für eine angemessene Risikoanalyse und rasche Reaktion Warnmeldungen über EUROSUR herausgeben. Ziel ist es, die EU-Außengrenzen zu schützen und Menschenhandel, Schmuggeln von Drogen, Waffen oder Sprengstoff oder Kindesentführung zu bekämpfen. Zusätzlich zu den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen müssen die Mitgliedstaaten künftig auch Such- und Rettungsvorfälle und -einsätze melden, was dazu beitragen wird, Menschen in Gefahr besser zu identifizieren und Leben zu retten.
Die neuen Regeln sehen zudem strengere Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen vor. EUROSUR liefert Grenzschutz, Küstenwache, Polizei, Zoll und Marine ein aktuelles und umfassendes Bild der Situation an den Außengrenzen der EU. Es ermöglicht den Mitgliedstaaten den Informationsaustausch untereinander, mit Frontex und mit Nachbarländern.
Die heute beschlossenen neuen Regeln gelten ab dem 2. Mai 2021.