Die Europäische Kommission hat am 22.07.2021 nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 507,5 Millionen Euro ausgestatte deutsche Regelung für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge genehmigt, die bis Ende 2024 gilt.
Aus EU-Aktuell vom 22.07.2021 ergibt sich:
Damit soll die Entwicklung bestimmter umweltfreundlicher Wirtschaftstätigkeiten gefördert werden.
Die Regelung steht Unternehmen aus allen Branchen offen und bietet direkte Zuschüsse für drei Teilmaßnahmen: (i) eine Prämie in Höhe von maximal 80 Prozent der Preisdifferenz zwischen einem klimafreundlichen (rein elektrischen, Plug-in-Hybrid- oder Wasserstoff-/Zellen-betriebenen) Nutzfahrzeug und einem vergleichbaren konventionellen Dieselmodell, das der höchsten anwendbaren EU-Fahrzeugklasse (derzeit EURO 6/VI-Norm) entspricht; (ii) maximal 80 Prozent der Investitionskosten für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zur Nutzung durch das erwerbende Unternehmen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können; und (iii) maximal 50 Prozent der Kosten für Umweltstudien.
Die Beihilfe wird auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens gewährt. Die angemeldete Maßnahme zielt darauf ab, die Entwicklung bestimmter umweltfreundlicher Wirtschaftstätigkeiten zu fördern, weshalb die Kommission die Maßnahme und insbesondere die erste und dritte Teilmaßnahme nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 („EEAG“) geprüft hat. Die zweite Teilmaßnahme wurde in direkter Anwendung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung i) die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten fördert und ii) Anreize für Emissionsminderungen im Einklang mit den einschlägigen EU-Zielen, wie sauberer Verkehr sowie Netto-Null-GHG-Emissionen bis 2050, schafft. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.59352 zugänglich gemacht.