Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 26.05.2020 zum Aktenzeichen 5 Ks – 402 Js 15333/19 eine Krankenschwester zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie ihren Kollegen vergiftete Kekse aufgetischt hat und diese dadurch gesundheitliche Probleme bekommen hatten.
Aus der Pressemitteilung des LG Gießen Nr. 9/2020 vom 27.05.2020 ergibt sich:
Das LG Gießen hat in dem Verfahren wegen Vergiftungsvorwürfen, die einer Krankenschwester im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in einem Krankenhaus in Bad Nauheim zur Last gelegt werden, die Angeklagte wegen zweier tateinheitlich begangener Fälle der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Verabreichen von Betäubungsmitteln, einem weiteren Fall der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Verabreichen von Betäubungsmitteln und einem Fall der Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Von einem weiteren Vorwurf der Vergiftung ist die Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Der Verurteilung liegt zugrunde, dass die Angeklagte nach der Überzeugung des Landgerichts am 29.09.2017 sowie am 28.03.2019 mit Betäubungsmittel versetzte Plätzchen an ihren Arbeitsplatz mitgebracht haben soll, die sodann von Kollegen verzehrt worden seien. Entsprechend der Vorstellung der Angeklagten sei es bei den Kollegen zu Gesundheitsschädigungen gekommen. So habe im September 2017 ein geschädigter Arzt u.a. sein Bewusstsein verloren und sei auf einer Intensivstation aufgenommen worden.
Eine geschädigte Krankenschwester sei ebenfalls u.a. bewusstlos geworden und habe stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Im März 2019 habe eine Reinigungskraft aufgrund des Konsums eines von der Angeklagten vergifteten Plätzchens u.a. an Schwindel und nachlassender Sehkraft gelitten und sei ebenfalls stationär in einer Klinik aufgenommen worden.
Das Landgericht konnte ein Motiv der Angeklagten nicht sicher feststellen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ausgeführt, dass die Angeklagte über volle Schuldfähigkeit verfüge. Von der Schuld der Angeklagten ist das Landgericht überzeugt. Es sei auch für keine andere Person ein Motiv für eine Vergiftung des Personals der Klinik oder für eine falsche Belastung der Angeklagten erkennbar. Als wesentliches Indiz für die Schuld der Angeklagten hat das Landgericht bewertet, dass in einem bei der Angeklagten sichergestellten Mixer Rückstände der Betäubungsmittel festgestellt worden seien, die zur Vergiftung der Plätzchen verwendet worden seien. Die Angeklagte, die eingeräumt hat, die Plätzchen gebacken zu haben, aber bestreitet, diese vergiftet zu haben, hat angegeben, den Mixer zeitweise am Arbeitsplatz verwendet zu haben. Dies hat die Kammer nach Vernehmung der Zeugen als Schutzbehauptung bewertet.
Zudem erfolgte – in einem weiteren Fall – eine Verurteilung wegen einer von der Angeklagten eingeräumten vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr.
Einen Tötungsvorsatz hat das Landgericht in keinem der oben genannten Fälle festgestellt. Soweit der Angeklagten in der Anklageschrift vorgeworfen worden war, bereits am 17.09.2017 durch vergifteten Kaffee Kollegen geschädigt zu haben, hat das Landgericht die Angeklagte freigesprochen. Dies sei nicht mit letzter Sicherheit festzustellen, da hier keine hinreichende Feststellung zu den möglicherweise eingesetzten Giftstoffen möglich seien, zumal der Kaffee von mehreren Personen getrunken worden sei, von denen lediglich zwei Zeuginnen Vergiftungsanzeichen gezeigt hätten, andere hingegen nicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.