Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze“ (BT-Drs. 19/29762 – PDF, 524 KB) vorgelegt, der am 20.05.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 666 vom 19.05.2021 ergibt sich:
Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, ist es in der Vergangenheit zu verschiedenen Urteilen der Zivilgerichte gekommen, ob die politische Wahlwerbung der Parteien im Wahlkampf auch bei allgemeinen Hinweisen an Briefkästen auf die Unerwünschtheit von Werbung eingeworfen werden darf oder nicht. Daher soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Zusammenhang der Regelungen über die Gleichbehandlung der Parteien im Wahlkampf im Parteiengesetz die grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klargestellt werden.
Dies soll die vom Grundgesetz vorgegebene Rolle der Parteien in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik und ihre „Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes in Wahlen in Bezug auf die Erlaubtheit von Wahlwerbung“ zur Geltung bringen, wie es in der Vorlage heißt. Danach soll diese Regelung zudem auf die Wahlwerbung anderer Wahlvorschlagsträger übertragen werden.