Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat darüber informiert, dass gegen die Deutsche Lufthansa AG wegen nicht erstatteter Flugtickets im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Klage erhoben wurde.
Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 28.09.2020 ergibt sich:
Die gesetzliche Regelung ist klar: Storniert ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigten jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen halte und Rückzahlungen verschleiere und verschleppe. Die Verbraucherzentrale geht nun gerichtlich gegen das Unternehmen vor.
Es ist ein Fall unter vielen: Mitte Mai 2020 wollte ein Fluggast von Frankfurt aus nach Dublin fliegen, bedingt durch die Corona-Pandemie wurden Hin- und Rückflug im April 2020 von der Lufthansa storniert. Doch anstatt über das Recht auf Rückerstattung zu informieren, wurde lediglich eine Umbuchung angeboten, ggf. mit einem Rabatt i.H.v. 50 Euro. Nachdem der Fluggast daraufhin mit Einschreiben die Rückzahlung von mehr als 800 Euro einforderte, gab die Lufthansa zwar zu, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet sei, die geltenden Fristen könne sie aufgrund der aktuellen Lage jedoch nicht einhalten.
Mit ihrem Verhalten versucht die Lufthansa, so der Eindruck der Verbraucherzentrale, mit allen Mitteln eine Rückzahlung bereits gezahlter Flugtickets zu verhindern. „Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht“, so Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Auch, wenn die Corona-Pandemie derzeit vielen Anbietern in der Reisebranche schwer zusetzt: Gerade ein Unternehmen, das durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, darf sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken.“
Die Verbraucherzentrale forderte die Lufthansa zunächst mit einer Unterlassungserklärung auf, Verbraucher künftig über die ihnen zustehenden Rechte zu informieren, das Recht auf Rückerstattung nicht zu verschweigen und den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen. Da das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem LG Köln erhoben. Ein Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.
Doch nicht nur bei der Lufthansa, auch bei vielen anderen Reise- und Fluganbietern liefen Rückzahlung und Kommunikation schlecht. Die Verbraucherzentrale geht derzeit gegen mehrere weitere Anbieter vor, die Verbraucher nicht oder nur unzureichend über ihr Recht auf Rückerstattung informieren oder die Rückzahlung komplett verweigern. Mehrere Unternehmen haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben, in sechs Fällen, darunter Eurowings und Der Touristik, wurde Klage erhoben, weitere werden vorbereitet.