Klage gegen Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald erfolglos

12. November 2020 -

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 28.10.2020 zum Aktenzeichen 1 K 704/20 und 1 K 710/20 zwei Klagen des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald abgewiesen.

Aus der Pressemitteilung des VG Cottbus vom 11.11.2020 ergibt sich:

Mit den Klagen begehrte der Bürgermeister in gesetzlicher Vertretung der klagenden Stadt Königs Wusterhausen eine Entscheidung der Kommunalaufsicht über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (VG 1 K 704/20) und eine Streitentscheidung über seine Beanstandung eines Änderungsbeschlusses zur Haushaltssatzung (VG 1 K 710/20).

Im Verfahren VG 1 K 710/20 hat der Bürgermeister die Klage zurückgenommen; die Klage zum Aktenzeichen VG 1 K 704/20 wurde abgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Klage zwar zulässig, insbesondere ist sie nicht rechtsmissbräuchlich, obwohl der Bürgermeister durch die entscheidungsbefugte Stadtverordnetenversammlung vergeblich zu einer Rücknahme der Klage aufgefordert worden ist. Der geltend gemachte Anspruch bestehe jedoch nicht, weil der Bürgermeister der staatlichen Kommunalaufsicht nicht die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fassung der Haushaltssatzung zur Genehmigung vorgelegt habe.

Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg angefochten werden.