Das Landgericht Frankfurt hat am 03.07.2020 die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft gegen einen Mann, der einen achtjährigen Jungen in Frankfurt vor einen einfahrenden ICE gestoßen hat, zugelassen und Sitzungstermine bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt dem 41-jährigen eritreischen Staatsangehörigen (Beschuldigter) Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last.
Nach dem in der Antragsschrift vom 28.11.2019 dargestellten Tatgeschehen soll der Beschuldigte am Vormittag des 29.07.2019 im Frankfurter Hauptbahnhof zunächst eine auf dem Bahnsteig stehende vierzigjährige Frau und ihren acht Jahre alten Sohn vor einen herannahenden Zug gestoßen haben. Während es der Mutter nach dem Sturz gelang, sich rechtzeitig zur Seite in Richtung des benachbarten Gleises zu rollen, wurde das Kind von dem Zug erfasst und tödlich verletzt. Im Anschluss daran soll der Beschuldigte einer weiteren auf dem Bahnsteig stehenden achtundsiebzig Jahre alten Frau einen kräftigen Stoß in den Rücken versetzt haben, so dass sie zu Fall kam und erheblich verletzt wurde. Aufgrund fachärztlicher Untersuchungen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten wegen einer psychischen Erkrankung aufgehoben und er bei Begehung der Taten schuldunfähig war.
Das LG Frankfurt hat mit Beschluss vom 03.07.2020 das Hauptverfahren eröffnet und die Antragsschrift mit der Maßgabe zugelassen, dass bei den für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) notwendigen Anlasstaten auch von einem Mord sowie versuchten Mordes in zwei Fällen (§ 211 StGB) auszugehen sein könnte, sofern die Beweisaufnahme ergeben sollte, dass der Beschuldigte unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer (Heimtücke) gehandelt hat.