Das Arbeitsgericht Krefeld hat im Kammertermin vom 17.09.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1111/20 in dem Rechtsstreit über ausstehende Gehaltszahlungen zwischen Kevin Großkreutz und der KFC Uerdingen Fußball GmbH einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Krefeld vom 17.09.2020 ergibt sich:
Die Parteien streiten über zwei Gehaltsreduzierungen. Zunächst ist streitig, ob der Kläger im Juli 2019 für die Saison 2019/20 auf einen Betrag von 14.000,- Euro brutto monatlich rechtswirksam verzichtet hat. Das Gericht wies darauf hin, dass bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits hierüber Beweis zu erheben sei.
Sodann bestehen zwischen den Parteien unterschiedliche Auffassungen, in welcher Höhe eine weitere Gehaltsreduzierung wegen der Corona-Krise vereinbart werden sollte.
Die Beklagte ist zudem der Ansicht, dass sie aufgrund der besonderen Situation ausnahmsweise zu einer einseitigen Gehaltsreduzierung berechtigt sei.
Das Gericht wies unabhängig hiervon darauf hin, dass nicht nachvollziehbar sei, warum ab Mai 2020 noch nicht einmal ein reduziertes Gehalt gezahlt wurde.
Unter Berücksichtigung der Prozessrisiken hat das Gericht den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen.
Sollte ein Vergleich nicht zustanden kommen und deshalb ein Termin zur Beweiserhebung anberaumt werden, wird hierüber durch gesonderte Pressemitteilung rechtzeitig informiert.