Die von der Bundesregierung im Kabinettsausschuss gegen Rassismus und Rechtsextremismus angekündigte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Diskriminierung kommt in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande.
Aus der Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 23.06.2021 ergibt sich:
Auch am letzten dafür möglichen Termin hat sich Bundeskabinett und Regierungsfraktionen am 23.06.2021 nicht auf einen entsprechenden Beschluss verständigen können.
Dazu erklärt der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke: „Die Verlängerung der Fristen von zwei auf sechs Monate wäre für Betroffene, die gegen Diskriminierung vorgehen wollen, ausgesprochen wichtig gewesen. Wir erleben in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg der Beratungsanfragen. Viele Betroffene haben wegen der Überlastung der Antidiskriminierungsstelle und anderer Beratungsstellen Schwierigkeiten, die viel zu kurzen Fristen überhaupt einhalten zu können. Dass die Koalition es nicht einmal geschafft hat, den einzigen Beschluss des Kabinettsausschusses zu einer Änderung des AGG umzusetzen, ist eine große Enttäuschung – zumal auch keine Gründe für das Ausbleiben der Änderung ersichtlich sind“, sagte Franke.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich seit Jahren für eine Verlängerung der Fristen ein. Auch ein Verbandsklagerecht oder ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle bei Diskriminierungsfällen wäre sinnvoll, um den im europäischen Vergleich schwachen Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern.