Das Oberverwaltungsgericht Saarland in Saarlouis hat mit Beschluss vom 19.11.2020 zum Aktenzeichen 2 B 350/20 den Landrat des Landkreises Saarlouis vorläufig verpflichtet, es sanktionsfrei zu dulden, dass die Mitgliedern des Kreistags in den Gremien des Kreistags an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Aus der Pressemitteilung des OVG Saarland vom 19.11.2020 ergibt sich:
Das VG Saarlouis hatte entschieden, dass den Mitgliedern des Kreistages Saarlouis kein Recht zusteht, in den Gremien des Kreistages Saarlouis von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz befreit zu werden.
Das OVG Saarlouis hat der Beschwerde von zwei Mitgliedern des Kreistags stattgegeben.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts besteht – derzeit – keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) während der Sitzungen. Eine solche Verpflichtung ergebe sich weder aus der zurzeit geltenden Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 13.11.2020 noch aus dem Ordnungs- und Hausrecht des Antragsgegners. Dieser habe für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen, wie sie in der Geschäftsordnung festgelegt sei, und dürfe nicht selbst Regelungen, die sich auf den Ablauf der Sitzung beziehen, aufstellen. Die Entscheidung über eine „Maskenpflicht“ während der Sitzungen des Kreistags (sowie in dessen Gremien) obliege daher dem Kreistag selbst. Dieser habe unstreitig einen entsprechenden Beschluss bisher nicht gefasst.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.