Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 17.06.2019 zum Aktenzeichen 10 O 7388/19 es dem Internetportal Twitter die Löschung eines satirischen Tweets (Kurznachrichten) zur Europawahl und die Sperrung des zugehörigen Accounts untersagt – der Tweet ist umgehend wieder online zu stellen und der zugehörige Account wieder freizuschalten.
Grund für den Beschluss war ein satirischer Tweet des Journalisten und Autors Tom Hillenbrand vom 6. Mai mit dem Inhalt:
„Alle AfD-Wähler sollten: – ihren Wahlzettel fotografieren – ihn unterschreiben – Foto auf Insta posten – Wahlzettel danach aufessen“
Das Internetportal Twitter hatte diese Nachricht gelöscht und den Account des Journalisten zudem gesperrt. Twitter hielt seinen Löschvorgang und die Accountsperre wegen seiner Richtlinie zur Integrität von Wahlen, die Twitter kurz vor der Europawahl aufstellte, für rechtmäßig. Nach der Richtlinie gilt das Teilen von falschen oder „irreführenden Informationen über die Art und Weise der Abstimmung oder die Registrierung für die Wahl“ als verboten.
Da Twitter seinen Nutzern die Möglichkeit gibt, vermutete Verstöße gegen die Richtlinien zu melden. Dies erfolgte offensichtlich und zog die Löschung und Accountsperre nach sich.