Das Verwaltungsgericht München hat am 04.05.2019 entschieden, dass die Hausverbote der Stadt München gegen Redner der AfD bei einer Veranstaltung des Parteinachwuchses am 04.05.2019 aufgehoben. Damit konnten die Redner, wie der Thüringer Parteichef Björn Höcke und die bayerische Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner am 05.05.2019 bei dem Frühshoppen der Jungen Alternative Bayern – der Jugendorganisation der AfD – in einer öffentlichen Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage auftreten.
Die Verwaltungsrichter stellten klar, dass das Hausverbot der Stadt gegen einzelne Redner rechtswidrig war. Für die Rechtmäßigkeit der Hausverbote hätte die Stadt darlegen und beweisen müssen, dass durch die Redner Eskalationen zu erwarten seien oder es zu sonstigen Störungen komme.
Der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nahm zur Entscheidung wie folgt Stellung: „Selbstverständlich respektieren wir die heutige Gerichtsentscheidung, auch wenn wir natürlich enttäuscht darüber sind. Die Landeshauptstadt München vertritt allerdings auch weiterhin die Auffassung, dass Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, in städtischen Räumen keinen Platz haben sollten.“
Der Landesvorsitzende der Jungen Alternative Bayern, Sven Kachelmann nahm die Entscheidung der Richter positiv entgegen und führte aus, dass „die Versuche der Verzerrung des politischen Wettbewerbs vorbildlich zurückgewiesen“ wurden.