Keine Entscheidung mehr über AfD-Eilanträge gegen Verfassungsschutz vor Bundestagswahl

Das Verwaltungsgericht Köln wird die Verfahren  zu den Aktenzeichen 13 L 104/21, 13 K 325/21, 13 L 105/21 und 13 K 326/21 über die beiden Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht mehr vor der Bundestagswahl entscheiden. Dies teilt das Gericht angesichts des großen öffentlichen Interesses an den Verfahren mit. Mit den Eilanträgen wendet sich die AfD zum einen gegen die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall und zum anderen gegen die Bekanntgabe der Mitgliederzahl des „Flügels“.

Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 08.07.2021 ergibt sich:

Ursprünglich waren Entscheidungen in ausreichendem Abstand zur Bundestagswahl Anfang Juli 2021 geplant. Diese Planung der zuständigen Kammer lässt sich wegen der hohen Komplexität der Verfahren sowie maßgeblich aufgrund der späten Übersendung der Verwaltungsvorgänge durch das BfV nicht mehr halten. So sind in dem die Einstufung als Verdachtsfall betreffenden Verfahren erst am 5. Mai 2021 die bereits bei Eingang des Verfahrens am 21. Januar 2021 angeforderten Verwaltungsvorgänge (14 Aktenordner) übersandt worden. Diese waren zudem nicht vollständig; erst auf Nachforderung der Kammer wurden am 15. Juni 2021 weitere 27 Aktenordner mit Verwaltungsvorgängen übersandt. Zu den übersandten Unterlagen ist der AfD rechtliches Gehör zu gewähren. Ebenso steht eine Stellungnahme des BfV zu einem umfassenden Schriftsatz der AfD (knapp 1.400 Seiten mit 17 Ordnern Anlagen) aus.

Im Hinblick auf die daher gegebenenfalls erst kurz vor dem Wahltag mögliche Beschlussfassung hat die Kammer den Verfahrensbeteiligten nunmehr mitgeteilt, dass sie vor der Bundestagswahl keine Entscheidungen mehr treffen werde. Dies gebiete der Respekt vor der Entscheidung der Wähler. Insofern sei zu berücksichtigen, dass sowohl eine für die AfD positive als auch eine negative Entscheidung die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten und zulasten der Partei beeinflussen könne. Weiter sei in den Blick zu nehmen, dass die Frage der Einstufung als Verdachtsfall die Beobachtung von Bundes- wie Landtagsabgeordneten der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln betreffe.

Die Kammer beabsichtigt, im ersten Quartal des Jahres 2022 Entscheidungen in den Verfahren der Hauptsache nach mündlicher Verhandlung zu treffen und dabei über die Eilverfahren mit zu entscheiden, da sie eine in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Verfahren für nicht ausreichend erachtet.

Bis dahin ist das BfV im Verfahren betreffend die Einstufung als Verdachtsfall an die Zwischenentscheidung (Hängebeschluss) des Gerichts vom 5. März 2021 gebunden (vgl. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php), die vom BfV nicht mit einer Beschwerde angegriffen worden ist.

Az.: 13 L 104/21 und 13 K 325/21 (Eilverfahren und Klageverfahren betreffend die Mitgliederzahl des Flügels) sowie 13 L 105/21 und 13 K 326/21 (Eilverfahren und Klageverfahren betreffend die Einstufung als Verdachtsfall)